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Frankfurter Stadtteile
Zehnjährige Übergangsfrist läuft ab
Ab Januar 2011 gelten nur noch die EU-einheitlichen Behindertenparkausweise
 
(14.12.10) Wer Frankfurt besucht und durch einen Behindertenparkausweis berechtigt ist, die reservierten Parkplätze zu benutzen, sollte überprüfen, ob der Parkausweis nicht veraltet ist. Ab 1. Januar 2011 gelten bundesweit nur noch die EU-einheitlichen Behindertenparkausweise, die an folgenden Merkmalen zu erkennen sind: Auf der Vorderseite ist das EU-Logo aus Sternen abgebildet, persönliche Angaben und Foto finden sich auf der Rückseite. Ältere Ausweise sind selbst dann ungültig, wenn sie unbefristet erteilt worden sind.

„Nicht alle Straßenverkehrsbehörden in Deutschland haben dafür gesorgt, dass die alten Ausweise innerhalb der zehnjährigen Übergangsfrist durch die neuen Dokumente ersetzt wurden“, so Frankfurts Verkehrsdezernent Sikorski, „für die Frankfurterinnen und Frankfurter selbst ändert sich nichts.“ Denn das Frankfurter Straßenverkehrsamt hat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass alle dort registrierten Berechtigten aus Frankfurt am Main inzwischen im Besitz des EU-einheitlichen Ausweises sind.

Dennoch ist es Stadtrat Sikorski ein Anliegen, auf die Veränderung hinzuweisen: „Frankfurt am Main ist eine attraktive Stadt mit vielen auswärtigen Besucherinnen und Besuchern, daher ist es uns wichtig, diesen Hinweis zu geben. Die Stadtpolizei – Verkehrssicherheit – wird auch im neuen Jahr zuerst einmal mit Augenmaß kontrollieren und Informationszettel an denjenigen Fahrzeugen anbringen, in denen noch ein alter Ausweis ausliegt.“

Zuständig sind je nach Bundesland die Städte und Gemeinden bzw. die Landratsämter des jeweiligen Wohnsitzes. Verkehrsdezernent Sikorski rät den Inhabern alter Ausweise: „Stellen Sie bei Ihrer Behörde einen Antrag auf einen EU-Behindertenparkausweis.“
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