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Klage gegen Wahlergebnis abgewiesen
 
 
(19.12.11) Flörsheim - Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat am Mittwoch die Klage des ehemaligen Stadtverordneten Dr. Dieter Janzen (FDP) gegen das Ergebnis der Kommunalwahl im vergangenen März abgewiesen. Dr. Dieter Janzen vertrat die Auffassung, dass es bei der Wahl in einigen Wahllokalen zu Falschauszählungen gekommen sei. Es seien einige Stimmzettel fälschlicherweise als ungültig bewertet worden. Das Gericht befand hingegen, der Kläger habe nicht ausreichend Tatsachen vorgetragen, die seine Vermutung stützten.

Das Gericht führte in der mündlichen Verhandlung aus, das die Handlungsfähigkeit eines kommunalen Parlaments ein hohes Gut sei. Für den Erfolg einer Wahlanfechtung müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, das heißt, es müssen „Ross und Reiter“ konkret benannt werden. Dr. Dieter Janzen konnte jedoch die Wahllokale, in denen es angeblich zu Unregelmäßigkeiten gekommen war, nicht benennen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Die Stadt Flörsheim am Main hatte sich vor Gericht vom Direktor des Hessischen Städtetages, Stephan Gieseler, vertreten lassen.

Bürgermeister Michael Antenbrink sieht in dem Urteil die Arbeit des Wahlleiters Wilfried Teuwsen sowie der ehrenamtlichen Wahlhelfer bestätigt. „Ich bin froh, dass nun gerichtlich festgestellt wurde, dass bei der Kommunalwahl in Flörsheim am Main ordnungsgemäß ausgezählt worden ist“, sagt der Bürgermeister.

Stadtverordnetenvorsteher Wolfgang Odermatt meint, „es war richtig, dass sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Einspruch von Dr. Janzen inhaltlich auseinandergesetzt und erst nach eingehender Prüfung entschieden hat, das Wahlergebnis als richtig festzustellen. Damit war gewährleistet, dass das neu gewählte Stadtparlament unmittelbar nach der Kommunalwahl auch arbeitsfähig geblieben ist.“ Odermatt zeigt Verständnis für die Wahlanfechtung von Dr. Janzen, der über viele Jahre hinweg kommunalpolitische Mitverantwortung getragen habe. Letztendlich sei aber der Wählerwille zu respektieren, auch wenn er wie im vorliegenden Falle äußerst knapp ausgefallen sei.
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